Aktuelle Informationen

Fliegen ohne Betriebsleiter!

Ab sofort ist das „Fliegen ohne Betriebsleiter“ (FoB) am VLP Worms außerhalb der Betriebszeiten tagsüber ohne Anwesenheit einer sachkundigen Person möglich! 
Ein großer Meilenstein für den VLP Worms – mehr Freiheit, mehr Flexibilität und noch mehr Flugspaß für alle Pilotinnen und Piloten.

👉 Voraussetzung: Jede Pilotin / jeder Pilot muss vorab die verbindliche Online-Schulung absolvieren.
👉 Details finden Sie oben im Menu unter - Für Piloten - Fliegen ohne Bertriebleiter FoB / PPR .

 Neues Parkraummanagement am Flugplatz Worms 

Die Einführung des neuen Parkraummanagements am Flugplatz Worms verzögert sich.
Im Rahmen der Umsetzung sind zusätzliche Abstimmungen erforderlich geworden, die mehr Zeit beanspruchen, um ein reibungsloses und nutzerfreundliches System sicherzustellen.

Unser Ziel bleibt es, ein faires und transparentes Parkraummanagement einzuführen, das allen Nutzern klare Orientierung und Verlässlichkeit bietet. Gemeinsam mit unseren Partnern arbeiten wir intensiv daran und informieren Sie rechtzeitig über den neuen Starttermin.

Um die Nutzung unserer Parkplätze und der Privatstraße mit den angrenzenden Parkflächen fair und transparent zu regeln, führt die Flugplatz GmbH Worms ein automatisiertes Parkraummanagement ein.

  • Die Erfassung der Fahrzeuge erfolgt per Kennzeichenerkennung (DSGVO-konform).
  • Das Abstellen von Fahrzeugen auf Flächen der Flugplatz GmbH ist künftig entgeltpflichtig.
  • Für Vertragskunden, Anrainer und Mieter können besondere Regelungen gelten.
  • Wegerechte bleiben selbstverständlich unberührt – die reine Zufahrt zu berechtigten Grundstücken ist weiterhin kostenfrei möglich.

Die Details sind in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Teil B–E geregelt.

Eine kurze Liste mit den häufigsten Fragen und Antworten finden Sie hier.

Wichtiger Hinweis für Vertragskunden

Bitte verwenden Sie für den Parkvorgang keine Drittanbieter-Apps.
Wenn Sie auf den Flächen der Flugplatz GmbH parken, muss in solchen Apps die automatische Abrechnung ausgeschaltet sein.
Sollte dennoch eine Drittanbieter-App genutzt oder die automatische Abrechnung dort aktiviert sein, kann der Parkvorgang nicht Ihrem Kundenkonto zugeordnet werden. In diesem Fall gilt automatisch der Normaltarif.